VorpensionierungQualitativ hochstehende Vorpensionierung
Das in den Statuten der Stiftung RETAVAL verankerte Recht auf Vorpensionierung beginnt frühestens drei Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rücktrittsalter. Mit dieser Lösung sollen Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen möglichen Beeinträchtigungen vermieden werden.
Leistungen werden auf Anfrage des Versicherten überwiesen, sofern er seine Berufstätigkeit aufgibt und auf Taggelder der Arbeitslosenkasse verzichtet. Die maximale Rente beläuft sich auf :
- CHF 4'200 pro Monat für einen Eintritt mit 62 Jahren. Dann auf CHF 4'500.- von 63 Jahren zu 65 Jahren
- CHF 4'500 pro Monat für einen Eintritt ab 63 Jahren + Zuschlag von CHF 200.-
Beruflicher Werdegang
Folgende Bestimmungen zum beruflichen Werdegang müssen erfüllt sein: eine teilweise oder vollständige Arbeitsfähigkeit muss bei der Vorpensionierung vorhanden sein. Im Weiteren muss eine berufliche Tätigkeit bei einem Mitgliedunternehmen der RETAVAL unmittelbar während zwandzig Jahren vor Beginn der Vorpensionierung bestehen (andernfalls kommt nur eine Teilrente in Frage).