10.12.2021Änderungen ab dem 1. Januar 2022
Die Finanzlage der Vorpensionierungskasse RETAVAL ist gegenwärtig sehr gut. Der Deckungsgrad in Höhe von 143 % erlaubt es ihr mühelos, ihren Verpflichtungen nachzukommen und den aktuellen Vorpensionierten die gesamten Leistungen auszuzahlen.
Dennoch zeigt die Alterspyramide, dass die geburtenreichen Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, das Vorpensionierungsalter erreichen. Somit wird RETAVAL ungefähr in den kommenden fünfzehn Jahren mit mehr Arbeitnehmern rechnen müssen, die eine wohl verdiente Vorpensionierung in Anspruch nehmen werden. Um diese Entwicklung vorwegzunehmen und das Fortbestehen der Vorpensionierung der Arbeitnehmer langfristig zu sichern hat der Stiftungsrat der RETAVAL-Kasse beschlossen, ihre Finanzierung mit einem paritätischen Beitragssatz von 2,4 % ab dem 1. Januar 2022 zu erhöhen.
Zudem mussten einige Elemente der Vorpensionierung überarbeitet werden. Selbstverständlich werden die Arbeitnehmer weiterhin eine Vorpensionierung ab 62 in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus erhalten jene Personen, welche die Vorpensionierung ein Jahr später in Anspruch nehmen, eine monatliche Erhöhung von Fr. 200.–, womit ihre maximale Monatsrente Fr. 4’700.– erreicht.
Der Stiftungsrat der Vorpensionierungskasse RETAVAL ist somit überzeugt, einen idealen Kompromiss zwischen attraktiven Leistungen und langfristigem Fortbestehen gefunden zu haben.
Wir danken Ihnen heute schon, dass Sie Ihre betroffenen Arbeitnehmer informieren. Selbstverständlich stehen wir ihnen jederzeit gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Ihre Vorpensionierungskasse RETAVAL
Diese Mitteilung kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
www.retaval.ch/RETAVAL2022de